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26.10.2000

Anspruch auf Teilzeitarbeit

Den Wunsch von drei Millionen Menschen nach Teilzeitarbeit hat heute der Hamburger Bundestagsabgeordnete Olaf Scholz (SPD) vor dem Bundestag hervorgehoben. Als zuständiger Berichterstatter seiner Fraktion stellte der 42-jährige Sozialpolitiker den Gesetzentwurf der Bundesregierung über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge vor.

"Mit der jetzt eingebrachten Teilzeitregelung tragen wir dem Bedürfnis von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach mehr Arbeitszeitflexibilität Rechnung," so Scholz. "Dies schafft auch zusätzliche neue Arbeitsplätze."

Der Gesetzentwurf sieht einen grundsätzlichen Anspruch der Arbeitnehmer auf Verringerung der Wochenarbeitszeit vor. Dieser kann vom Arbeitgeber nur abgelehnt werden, wenn betriebliche Gründe, wie z.B. unverhältnismäßig hohe Kosten, dem Wunsch entgegenstehen. Der Anspruch besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Die Bundesregierung hat durch diese Beschränkungen die Befürchtungen einiger Arbeitgeber, von hohen Mehrkosten und Störungen im Betriebsablauf übermäßig belastet zu werden, ausgeräumt.

Die neuen Regelungen über befristete Arbeitsverträge sehen vor, dass diese auch zukünftig grundsätzlich nur dann befristet werden dürfen, wenn es einen sachlichen Grund gibt. Das Gesetz nennt typische Sachgründe, wie z.B. die Vertretung eines Arbeitnehmers. Die Befristung ohne Sachgrund lehnt sich an die geltende Regelung aus dem Beschäftigungsförderungsgesetz an, sie unterbindet jedoch die bisher zulässigen Kettenbefristungen. Dadurch werden langjährige Biographien von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von einer Befristung in die andere wechseln, zukünftig nicht mehr möglich sein.

"Die zukünftige Befristungsregelung bietet den Arbeitgebern eine sinnvolle Alternative zu Überstunden oder Outsourcing. Sie erleichtert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt," stellt Scholz, der auch Landesvorsitzender der Hamburger SPD ist, im Bundestag klar.