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04.07.2001

Drogenkonzept St. Georg - Eckpunkte einer Ergänzung des Handlungskonzeptes für St. Georg und den Hauptbahnhof

 I. Konsequentes Handeln von Polizei, Ausländerbehörde und Staatsanwaltschaft

1. Die Polizei wird Tätigkeit und Präsenz im unmittelbaren Umfeld des Hauptbahnhofes und im Hauptbahnhof verstärken. Um im Bereich des Hauptbahnhofes, den täglich 400.000 Menschen passieren, Drogenhandel und -konsum zurückzudrängen, wird entsprechend § 31a BtMG aus Jugendschutzgründen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung angenommen, anstatt die Möglichkeit der Einstellung des Strafverfahrens zu nutzen.

2. Die Polizei wird an den bereits bewährten polizeirechtlichen Maßnahmen wie Identitätsfeststellungen, Platzverweisen, Ingewahrsamnahmen und Aufenthaltsverboten festhalten. Zur Schaffung größerer Handlungssicherheit für die Polizei bei einer ausgeweiteten Praxis von Ingewahrsamnahmen von Drogendealern hat der Senat bei der Bürgerschaft beantragt, eine zweitinstanzliche Überprüfung erstinstanzlicher Entscheidung über Ingewahrsamnahmen zu ermöglichen.

3. Der Aufenthalt von in Hamburg angetroffenen Dealern ist häufig durch ausländerrechtlich wirksame Anordnungen auf andere Bundesländer beschränkt. Diese Personen halten sich damit unter dauerhaftem Verstoß gegen diese Anordnung in Hamburg auf und tragen zugleich zu einer Verfestigung der offenen Drogenszene bei. Ausländer, die von Polizeibeamten in der Drogenszene angetroffen werden und räumlichen Beschränkungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, werden in den Bereich zurückgeführt, der ihnen ausländerrechtlich bzw. asylverfahrensrechtlich zugewiesen ist. Dazu werden die Kapazitäten außerhalb der Einsatzzeiten der Ausländerbehörde erhöht. Durch den Einsatz eines Polizeibeamten, der von einem privaten Sicherheitsdienst unterstützt wird, werden diese Personen in die ihnen zugewiesenen Regionen der Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt, indem sie zu einer geeigneten Bahnstation auf Hamburger Staatsgebiet gebracht werden.

4. Bereits jetzt wird im Bereich des Hauptbahnhofes Videotechnik zur Überwachung gefährdeter Bereich und damit zur Erhöhung der Sicherheit eingesetzt. Die Polizei wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten weitere Videotechnik einsetzen, um damit Straftäter zu überführen, von weiteren Taten abzuschrecken und das Sicherheitsgefühl für Passanten weiter zu erhöhen. Die Videotechnik erlaubt, dass strafbare Verhaltensweisen für ein Strafverfahren beweissicher dokumentiert werden.

5. Zur Beweissicherung für spätere Strafverfahren werden im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft Vomitivmittel (Brechmittel) in den für solche Strafverfolgungszwecke geeigneten Fällen eingesetzt. Das soll entsprechend der Praxis mehrerer Bundesländer auf Anweisung der Staatsanwaltschaft durch Ärzte geschehen, wo andere Beweise nicht zur Verfügung stehen. Die Praxis wird durch Staatsanwaltschaft, Institut für Rechtsmedizin und Polizei evaluiert.

6. Das wichtigste Mittel einer dauerhaften Entlastung der Drogenszene ist die Verurteilung der Straftäter. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben dazu ein Konzept gegen Intensivtäter Rauschgift (ITR) entwickelt. Als Intensivtäter Rauschgift können BTM-Dealer ausgeschrieben werden, die innerhalb der letzten 12 Monate wiederholt in Verdacht standen, an der unerlaubten Abgabe von harten Drogen beteiligt gewesen zu sein und bei denen eine sog. Negativprognose besteht. Als Intensivtäter Rauschgift kommen vorrangig selbst nicht abhängige Dealer in Betracht. Aus diesem Personenkreis werden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft die besonders aktiven und zuführreifen Täter bestimmt. Gegen sie wird zielgerichtet mit täterorientierten Maßnahmen vorgegangen. Ziel ist ihre beweissichere Festnahme mit anschließender Zuführung zum Amtsgericht Hamburg und Erlass eines Haftbefehls.

7. Wer unter dem Verdacht des Dealens angetroffen wird und gegenüber der Polizei ein bestimmtes strafrechtlich relevantes Alter (unter 14 Jahren, unter 18 Jahren, unter 21 Jahren) angibt, muss bei ernstlichen Zweifeln an diesen Angaben sein Alter beweisen. Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft hierzu alsbald ein Altersgutachten und für größtmögliche Beschleunigung sorgen. Das vereinbarte Verfahren zur ausländerrechtlichen Altersfestsetzung einschließlich eventueller Strafverfolgung wegen falscher Altersangaben bleibt hiervon unberührt.



II. Maßnahmen zur Verbesserung der baulichen Situation am Hauptbahnhof

1. Die Wegeflächen zwischen den Zugängen des Hauptbahnhofes und den Zugängen zu den U-Bahnen soll einer veränderten wegerechtlichen Nutzung und Verantwortlichkeit zugeführt werden. Der DB AG beantragt ein Sondernutzungsrecht für Bahnzwecke in den überdachten Bereichen des Hachmannplatzes, das gegebenenfalls durch bauliche Maßnahmen ergänzt werden soll. Mit dieser eingeräumten Sondernutzung geht das Recht einher, diese Nutzung auch gegen Dritte durchzusetzen. Die DB AG wird dabei von Polizei und BGS unterstützt. Damit wird gewährleistet, dass die Beeinträchtigung von Zu- und Abgangsmöglichkeiten auf diesen Verkehrsflächen wirksam unterbunden werden kann und die Verkehrsflächen bestimmungsgemäß genutzt werden können.

2. Im Bereich des Hauptbahnhofes wird in allen Bereichen die Ausstattung mit Notrufmeldern erhöht. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern jederzeit die Nutzung einer Notrufanlage im Bahnhofsbereich zu ermöglichen. Dies soll auch zur Steigerung des Sicherheitsgefühls beitragen.

3. Im Bereich des Hauptbahnhofs wird geprüft, inwieweit durch bauliche Maßnahmen die Einsehbarkeit, Helligkeit und Sicherheit verbessert werden kann.

4. Die Behörde für Inneres wird am sogenannten Fischerturm eine Sicherheitswache in Zusammenarbeit mit DB AG, BGS und sozialen Diensten einrichten.



III. Maßnahmen für Drogenabhängige

1. Im Bereich St. Georg wird südlich der Adenauerallee ein weiterer Drogenkonsumraum eingerichtet. Damit soll Konsumenten eine weitere Alternative zum Konsum im öffentlichen Raum angeboten und die öffentliche Szene weiter reduziert werden. Das Projekt wird ausgeschrieben. Bis dahin wird eine mobile Übergangslösung zusätzlich zum jetzigen Drob Inn geschaffen.

2. Es werden spezielle Hilfen für Crackkonsumenten in der offenen Drogenszene entwickelt und umgesetzt. Das zusätzliche Hilfeangebot kann als neue Einrichtung oder als Erweiterung bestehender Einrichtungen ausgestaltet werden. Das Angebot soll niedrigschwellig konzipiert sein und sowohl schadensbegrenzende Kriseninterventionsmaßnahmen als auch weiterführende auf Entwöhnung abzielende Behandlungsverfahren enthalten.

3. Die Beratungsstelle für Alkoholabhängige des Guttempler-Ordens wird von Wandsbek nach St. Georg umziehen und in der Böckmannstraße zusätzlich ein alkoholfreies Café betreiben, dessen Besuch den ersten Kontakt Alkoholabhängiger mit der Suchthilfe erleichtern soll. Die BAGS fördert dieses Angebot mit zusätzlichen jährlichen Haushaltsmitteln sowie mit einem Investitionskostenzuschuss.

4. Im August dieses Jahres wird mit dem Projekt des Diakonischen Werks Blankenese in Lurup die zweite niedrigschwellige Kontakt- und Beratungsstelle für Alkoholkranke in Hamburg offiziell eröffnet. Neben dem Park In der Heilsarmee in Billstedt steht damit nun auch für den Hamburger Westen ein niedrigschwelliges Hilfeangebot für die Zielgruppe der alkoholabhängigen Menschen in Hamburg zur Verfügung. Durch aufsuchende Sozialarbeit und die Anbindung von Klienten an diese Einrichtungen soll mittelbar auch das Umfeld des Hauptbahnhofs weiter entlastet werden.

5. Eine weitere Entlastung des Stadtteils St. Georg wird durch das Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger mit 230 Patientinnen und Patienten, die sich unter ärztlicher Aufsicht synthetisch hergestelltes Heroin verabreichen, eintreten. Eine Vergleichsgruppe erhält Methadon. Schwerstabhängige sollen durch die heroingestützte Behandlung gesundheitlich und sozial stabilisiert und zur Aufnahme einer weiterführenden Therapie motiviert werden. Ein erkennbares Absinken von Drogen- und Beschaffungskriminalität ist zu erwarten.

6. Die Polizei wird vermutliche Konsumenten im Bereich der offenen Drogenszene auffordern, die Hilfeeinrichtungen aufzusuchen.



IV. Jugendhilfe Schutz bieten, Hilfe geben, Grenzen setzen

1. Es wird sichergestellt, dass Privat- und Amtsvormünder auf polizeiliche Meldungen, wonach Jugendliche mit Drogen handeln, mit erzieherischen Mitteln reagieren.

2. Die von der Polizei als Intensivtäter Rauschgift bzw. Intensivdealer erkannten Minderjährigen werden einer beim Amt für Jugend eingerichteten Clearingstelle benannt. Diese nimmt Kontakt zu den Vormündern auf, um eine Unterbringung der Intensivdealer in einer Einrichtung mit hoher Betreuungsdichte zu bewirken. Von der Erhöhung der Sozialkontrolle und der stärkeren Tagesstruktur (Schulbesuch, verbindliche Freizeitangebote, kontrollierter Ausgang) wird erwartet, dass der Jugendliche sich aus der Drogenhandelsszene entfernt.

3. Unter 16jährigen Intensivdealer für die bereits heute regelhaft Vormundschaften bestehen werden im Rahmen einer bestehenden verbindlichen Unterbringung untergebracht. Dafür stehen jetzt bereits zwei intensiv betreute Wohnungen zur Verfügung. Bei weiterem Bedarf können auch weitere stationäre Hilfen zur Erziehung bei freien Jugendhilfeträgern und beim Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung belegt werden.

4. Auch für über 16jährige Flüchtlinge werden regelhaft Vormundschaften eingerichtet. Dies soll bei den von der Polizei der Clearingstelle gemeldeten Minderjährigen mit zeitlicher Priorität erfolgen. Ziel ist es, diese Jugendlichen durch eine altersgerechte Unterbringung von der Drogenszene zu entfernen. Entsprechende Angebote werden vorbereitet. In geeigneten Fällen können ebenfalls die intensiv betreuten Wohngruppen des Landesbetriebs Erziehung und Berufsbildung genutzt werden.

5. Zu den unterstützenden Maßnahmen gehören auch schulische und berufsbildende Qualifizierungsangebote (z.B. Sokoni).



V. City Service St. Georg

Sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des City-Service informieren Besucher über Orte, Geschäfte, öffentliche Einrichtungen, Verkehrsmittel und Veranstaltungen. Sie begleiten ältere und behinderte Menschen beim Einkaufsbummel. Gegen Entgelt bietet der City-Service praktische Dienstleistungen für die Unternehmen und Institutionen in der City an, z.B. Kurierdienste, Verteilung von Informationen an Passanten oder kurze Aushilfstätigkeiten in Geschäften. Die Teams sind täglich außer sonntags von 10 20 Uhr im Einsatz. Der City-Service ist ein Kooperationsprojekt von Hinz und Kunzt GmbH und Beschäftigung und Bildung e.V.; es wird gefördert von der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Arbeitsamt Hamburg.