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17.06.2005

Mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten der Abgeordneten

Der Deutsche Bundestag hat heute in 1. Lesung den Entwurf des 26. Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes beraten. Damit haben wir unser Versprechen eingelöst, mehr Transparenz zur Aufklärung und Vorbeugung von Interessenkonflikten und Abhängigkeiten von Abgeordneten zu schaffen.

Schon Anfang Februar haben wir Eckpunkte zur Neuregelung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten vorgelegt. Ziel war es - bis zuletzt - eine gemeinsame Lösung mit der CDU/CSU und FDP zu finden. Allerdings haben deren Vertreter in der nun fünfmonatigen Debatte keinen einzigen konkreten Gegenvorschlag eingebracht. Die FDP ist offenbar grundsätzlich nicht zu Veränderungen bereit, die Unionsvertreter sind bisher als Fragesteller und Bedenkenträger aufgetreten.

Unser Vorschlag
Im Zentrum steht die Arbeit als Abgeordnete. Die Wahrnehmung des Mandates muss im Mittelpunkt der Tätigkeit des Abgeordneten stehen. Tätigkeiten daneben bleiben aber auch in Zukunft weiterhin möglich. Dabei sind Zuwendungen ohne angemessene Gegenleistungen nicht zulässig. Es muss ausgeschlossen werden, dass Parlamentarier für das Nichtstun in einem Unternehmen bezahlt werden. Die Höhe der Einkünfte muss künftig dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden. Nebeneinkünfte, die über Mindestbeträge hinausgehen, werden dann in Kategorien öffentlich angezeigt werden. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden.

Diese Offenheit wird sich letztlich für alle Beteiligten auszahlen. Ganz bestimmt aber für einen demokratischen Parlamentarismus, der von der Glaubwürdigkeit lebt.

Den Entwurf eines 26. Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Drucksache 15/5671) finden Sie hier.