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20.11.1998

Olaf Scholz über Arbeitnehmerrechte, Kündigungsschutz und den sozialen Konsens in Deutschland

Der Altonaer SPD Bundestagsabgeordnete OLAF SCHOLZ sprach heute im Bundestag zu den von der SPD geplanten gesetzlichen Korrekturen zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik sei auf den sozialen Konsens gegründet. Am Anfang der Bundesrepublik hätten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften über die zentralen Fragen der Organisation unserer sozialen Ordnung verständigt. Im Januar 1950 einigten sich die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bei gemeinsamen Besprechungen in Hattenheim auf den Entwurf eines Kündigungsschutzgesetzes.

Dieses Gesetz ließ den Kündigungsschutz bei mehr als drei Arbeitnehmern einsetzen. Das Kündigungsschutzgesetz vom 10.8.1951 entsprach weitgehend diesem Entwurf. Der Kündi­gungsschutz begann seither bei mehr als fünf Arbeitnehmern pro Betrieb. Auf der Basis dieses sozialen Konsenses hat der Wirtschaftsaufschwung, das Wirtschaftswunder und der ökonomische Auf­stieg der Bundesrepublik stattgefunden.

Erst die letzte Regierung habe den sozialen Konsens aufgekündigt und unter wirtschaftsliberalem Druck den Kündigungsschutz reduziert. Seitdem galt der Kündigungsschutz erst ab zehn Arbeitnehmern.

"Der wirtschaftsliberale Extremismus der letzten 16 Jahre hat es augenscheinlich für modern gehal­ten, die Rechte der Arbeitnehmer und den Konsens von Arbeitnehmern und Arbeitgebern für wirt­schaftsfeindlich zu halten. Die neue Mitte stellt die Konsensgrundlagen des erfolgreichen Wirt­schaftsmodells der Bundesrepublik wieder her." Der Kündigungsschutz beginne wieder mit fünf Ar­beitnehmern. "Wir können also noch in dieser Legislaturperiode das 50-jährige Jubiläum der Hattenheimer Entschließungen und des Kündigungsschutzes feiern, ohne uns zu schämen; ganz passend zu 50 Jahren Deutscher Bundestag", sagte der Abgeordnete.

Auch ansonsten seien die Arbeitnehmer unter der letzten Regierung in Generalverdacht der konser­vativ-liberalen Politik geraten. Die Auswahlkriterien beim Kündigungsschutz, die Einschränkung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Einschränkungen des Urlaubes bei Krankheit und Kuren seien Ausdruck einer falschen Auffassung von den Arbeitnehmern. Die alte Regierung meinte, Arbeitnehmer bräuchten vor allem Druck. Daß sie noch nicht zuende war mit ihrer Aufkündigung des Konsensmodelles in Deutschland, zeige der aktuelle der Antrag der FDP, den Kündigungsschutz in allen Betrieben mit weniger als 20 Arbeitnehmern abzuschaffen.

"Mit diesem Unsinn machen wir Schluß und stellen die Arbeitnehmerrechte beim Kündigungsschutz, bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und beim Urlaub wieder her", stellt OLAF SCHOLZ klar.