Der Deutsche Bundestag hat heute in erster Lesung das Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage beraten.
Das "Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage" (15/3781) sieht vor, dass für Neuinvestitionen ab 2005 keine Eigenheimzulage mehr bewilligt wird. Die dadurch eingesparten Mittel in Höhe von jährlich 6 Milliarden Euro geben die Gestaltungsspielräume frei, die wir dringend zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation brauchen. Bildung ist die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit und für eine funktionierende Volkswirtschaft. Innovationen sind Grundlage unseres Wohlstandes. Um erfolgreich durch Innovationen zu sein, muss Deutschland stark in Bildung und Forschung sein.
Investitionen in die Zukunft sollen nicht mit Steuererhöhungen finanziert werden. Wir müssen also weiterhin konsequent Subventionen abbauen. Vor allem Subventionen, die im Grunde am Bedarf vorbeigehen. Fällt die überkommene Subvention weg, werden 15 Milliarden Euro bis zum Jahr 2010 frei: frei für Bildung und Forschung. Der Abbau von Steuersubventionen kommt nicht nur dem Bund, sondern auch vor allem Ländern und Kommunen zugute: allein im Jahr 2008 könnten die Länder mit 1,3 Milliarden Euro freien Mitteln beispielsweise fast 30.000 zusätzliche Lehrer einstellen.
Die Eigenheimzulage ist seit Jahren die steuerliche Einzelsubvention mit dem höchsten Volumen im Bundeshaushalt. Aufgrund der guten Wohnraumsituation in Deutschland ist die steuerliche Förderung von Wohneigentum seit Jahren aber nicht mehr erforderlich, in einigen Gebieten mit hohem Wohnungsleerstand zwischenzeitlich sogar kontraproduktiv geworden. Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen haben aufgezeigt, dass das ursprüngliche Förderziel des Eigenheimzulagengesetzes, nämlich die Behebung der schlechten Wohnraumsituation nach dem Zweiten Weltkrieg, bereits erreicht worden ist. Mittlerweile gehen die Bevölkerungszahlen und mit ihnen der Wohnraumbedarf sogar zurück. Die generelle Förderung ohne Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Gegebenheiten geht deshalb am Bedarf vorbei. Darüber hinaus hat sich Folgendes gezeigt: Die Eigenheimzulage hat in besonderem Maße zu Preis treibenden Effekten geführt – sowohl im Hinblick auf Grundstücks- und Baupreise als auch in Hinblick auf die Kreditzinsen für die Baufinanzierung. Und auch die befürchtete negative gesamtwirtschaftliche Auswirkung einer Abschaffung werden vielfach überschätzt. Die Zulage wird überwiegend von Haushalten im oberen Drittel des geförderten Einkommensbereichs in Anspruch genommen. Häufig wird also auch ohne die Zulage gebaut. Die Eigenheimzulage führt zu Verzerrungen, Mitnahmeeffekten und Ungerechtigkeiten: Haushalte mit geringen Einkommen, die sich trotz Zulage kein Eigenheim leisten können, finanzieren mit ihren Steuergeldern das Eigenheim Besserverdienender mit.
Für alle bis Ende 2004 erworbenen Ansprüche gilt die bisherige Förderung weiterhin, so dass nicht in "langjährige Planungen" der Bauherren und Wohnungskäufer eingegriffen werden muss. Wer Wohneigentum schon gebaut oder gekauft hat oder bis Ende Dezember den Bauantrag stellt oder den Kaufvertrag abschließt, erhält die Förderung noch nach den aktuellen Konditionen, wenn die übrigen Voraussetzungen für den Erhalt der Zulage erfüllt werden.
Inhaltsbereich
Detail
30.09.2004