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01.07.2005

Vertrauensfrage

Die Entscheidung für Neuwahlen ist im Bundestag gefallen. Der Bundeskanzler hat heute die Vertrauensfrage gestellt und sie, wie erhofft, verloren, um den Weg für vorgezogene Neuwahlen freimachen zu können. Nun muss der Bundespräsident entscheiden, ob er dem Antrag des Bundeskanzlers nachkommt, den Deutschen Bundestag aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen.

Gerhard Schröder begründete die Vertrauensfrage mit dem Verlust einer „stetigen Mehrheit“ im Parlament. Damit hält er sich eng an das Verfassungsgerichtsurteil von 1983, das die Bedingungen für eine vorzeitige Auflösung des Bundestages definiert. Der Bundeskanzler fordert eine neue Legitimation für seine Reformpolitik. Nach den Landtagswahlen in NRW ist die volle Handlungsfähigkeit nicht mehr gesichert gewesen. Die Vertrauensfrage war damit eine absolute Notwendigkeit.