Er betonte nach der Karlsruher Entscheidung (18. Dezember 2002), diese sei „eine Entscheidung zum Verfahren, nicht in der Sache“. Immerhin werde damit eine offene Verfassungsfrage geklärt, auf die auch Bundespräsident Johannes Rau in seiner Beurteilung des Verfahrens im Bundesrat hingewiesen hatte.
„Das vom Bundestag beschlossene Zuwanderungsgesetz ist von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen. Kirchen, humanitäre Organisationen, Gewerkschaften und die Wirtschaft haben sich für dieses Gesetz ausgesprochen. Es ist auf der Basis der Vorschläge der überparteilichen Süßmuth-Kommission erarbeitet worden. Die Vorschläge aller Parteien wurden in diesen intensiven Prozess mit einbezogen“, unterstrich Scholz. Doch habe der Zeitpunkt für die Beschlussfassung der Union nicht in ihr Wahlkampfkonzept ge-passt. „Wäre die Bundestagswahl nicht gewesen, wäre das vorliegende Zuwanderungsgesetz längst beschlossene Sache.“ Die Union habe aus wahltaktischen Gründen Deutschland um das modernste Zuwanderungsgesetz Europas gebracht. „Unser Land braucht dieses Zuwanderungsgesetz. Deshalb wird die Regierungskoalition das Zuwanderungsgesetz unverändert wieder in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.“
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18.12.2002