arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Detail

22.10.2004

Sicherungsfond bei Lebens- und Krankenversicherungen

Heute hat der Bundestag den Schutz der Versicherten bei Unternehmenskrisen verbessert. Versicherte bei Lebens- und Krankenversicherungen behalten bei einem Zusammenbruch des Versicherungsunternehmens ihren Versicherungsschutz. Um das Vertrauen der Bevölkerung in Versicherungspolicen zu stärken, wird bei Lebens- und Krankenversicherungen ein Sicherungsfonds geschaffen, der bei Zahlungsunfähigkeit einer Versicherungsgesellschaft eintreten soll. Die Mittel werden von der Versicherungswirtschaft eingezahlt. Dabei richtet sich der Beitrag der einzelnen Unternehmen nach deren Solidität und Risikolage.

Entsprechend wird die Aufsicht über Rückversicherungen und über Versicherungsholdings ausgebaut. Die Vergangenheit hat nämlich gezeigt, dass in diesen Bereichen Verbesserungen notwendig sind.